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   BVerwG, 22.04.1976 - III C 12.75   

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BVerwG, 22.04.1976 - III C 12.75 (https://dejure.org/1976,874)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1976 - III C 12.75 (https://dejure.org/1976,874)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1976 - III C 12.75 (https://dejure.org/1976,874)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 870
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 14.09.1978 - 3 C 38.77

    Stellung eines Eigentümers oder in sonstiger Weise verfügungsberechtigten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 14 = ZLA 1977, 6]) setzt eine Wegnahme im Sinne der §§ 3 und 4 BFG grundsätzlich einen auf das Wirtschaftsgut gerichteten einseitigen Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist, voraus, durch den dem Eigentümer oder sonstigen Rechtsinhaber dieses Wirtschaftsgutes ein Vermögensschaden entstanden ist.

    Die vom Vater des Klägers - möglicherweise aus wirtschaftlichen Gründen angenommene Zwangs Situation, in der er sowohl durch den beurkundenden, Notar als auch durch die Behörden der Stadt S. bestärkt worden sein mag, reicht indessen als sog. psychische Zwangssituation nicht aus, um die letztlich festgestellte freiwillige Übertragung des Grundstücks auf die Stadt S. als eine aus politischen Gründen bedingte Wegnahmehandlung dieser DDR-Behörde im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG ansehen zu können (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 15.01.1981 - 3 C 16.80

    Wegnahme von Erbanteilen - Rechtsgeschäftliche Übertragung - Psychischer Zwang -

    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits in zwei Fällen (Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 - und vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 38.77 - [Buchholz 427.6 § 4 Nrn. 14 und 24]) eine Wegnahme durch psychischen Zwang, der zur vertraglichen Überlassung eines Wirtschaftsgutes an Stellen der DDR geführt habe, verneint, wenn nicht zugleich angenommen werden könne, daß eine Weigerung des derart unter Zwang Handelnden für ihn zu einer politisch bedingten Gefährdung für Leib, Leben oder Freiheit geführt hätte.

    Danach setzt eine Wegnahme im Sinne der §§ 3 und 4 BFG grundsätzlich einen auf das Wirtschaftsgut gerichteten einseitigen Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist, voraus, durch den dem Eigentümer oder sonstigen Rechtsinhaber des Wirtschaftsgutes ein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. u.a. die im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidungen des erkennenden Senats vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 - und vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 38.77 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86

    Behörde - Klaglosstellung - Verfahrenskosten - Freistellung - Wohngrundstück -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats verlangt eine Wegnahme im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 BFG einen auf das Wirtschaftsgut gerichteten einseitigen Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist, durch den dem Eigentümer oder sonstigen Rechtsinhaber des Wirtschaftsgutes ein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 -, vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 38.77 - und vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 16.80 - ).
  • BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 53.75

    Grundvermögen - Schadensgebiet des BFG - Ausreisebestimmungen - Ständiger

    Das hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (vgl. u.a. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG III C 12.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 14.= ZLA 1977, 6]); an dieser Rechtsprechung hält er fest.
  • BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 49.75

    Feststellung eines Wegnahmeschadens nach dem Beweissicherungsgesetz und

    Das hat der erkennende Senat wiederholtentschieden (vgl. u.a. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG III C 12.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 14 = ZLA 1977, 6]); an dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.
  • BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 26.78

    Feststellung von Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungsgesetz und dem

    Angesichts des Umstandes, daß hinsichtlich der Rechte der Klägerin an dem Grundstück und an den streitigen Guthaben die von ihr bevollmächtigte Verwalterin und der - auf ihre Veranlassung bestellte - Nachlaßpfleger tätig geworden sein könnten, ist bislang nicht auszuschließen, daß diese Personen - im zivilrechtlichen Sinne befugt oder unbefugt - Maßnahmen im Hinblick auf Bauarbeiten an dem Grundstück und deren Bezahlung getroffen haben, die deshalb keine "Wegnahme" sein könnten, weil als solche grundsätzlich nur der einseitige Zugriff einer mit Zwangsbefugnissen ausgestatteten Stelle in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung vgl. statt vieler: Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 14 = ZLA 1977, 6 = IFLA 1976, 142]; Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - [BVerwGE 52, 56 [60] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 17 = MDR 1977, 695 = ROW 1977, 279]).
  • BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 66.75

    Wegnahmeschaden an Grundvermögen in der DDR - Beauftragung eines Volkseigenen

    Das hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (vgl. u.a. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG III C 12.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 14 = ZLA 1977, 6]); an dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.
  • BVerwG, 09.04.1984 - 3 B 7.84

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, dieser Sachverhalt begründe keinen Wegnahmeschaden im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 BFG, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 - und vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 38.71 [Buchholz 427.6 § 4 BFG Nrn. 14 und 24]).
  • BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 34.77

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Deshalb setzt die Wegnahme grundsätzlich einen einseitigen, auf das Wirtschaftsgut gerichteten Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle voraus, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist (vgl. u.a. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 14 = IFLA 1976, 142 = ZLA 1977, 6 = MDR 1976, 870]).
  • BVerwG, 08.06.1978 - 3 C 27.77

    Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Begriff der dem förmlichen Entzug des

    Der Begriff setzt grundsätzlich einen einseitigen, auf das Wirtschaftsgut gerichteten Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle voraus, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist (vgl. u.a. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 14]).
  • BVerwG, 26.01.1978 - 3 C 29.77

    Feststellung eines Wegnahmeschadens

  • BVerwG, 10.02.1978 - 3 B 76.77

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der Berücksichtigung von

  • BVerwG, 14.12.1978 - 3 B 74.77

    Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 06.12.1977 - 3 CB 51.76

    Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 26.05.1977 - 3 C 18.76

    Städtische Verwaltung auf Grund privater Beauftragung vom Rat der Stadt -

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